1/07/2006

Teilerfolg gegen Gaspreise

Im Streit um die hohen Gaspreise vor dem Hamburger Landgericht muss der Versorger Eon Hanse wohl seine Kalkulation offen legen. Das sei ihre vorläufige Rechtsmeinung, sagte die zuständige Richterin am Donnerstag. Denn nur so könne das Gericht überprüfen, ob die jüngsten Preiserhöhungen angemessen gewesen seien.
Damit entsprach das Gericht der Forderung von 54 Kunden, die mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg eine Sammelklage eingereicht hatten. Sie hatten den Preiserhöhungen widersprochen und die Aufschläge nicht bezahlt.
Rasanter PreisanstiegDie Richterin betonte, sie habe nicht entschieden, ob die Preiserhöhungen im juristischen Sinne korrekt seien. Das könne sie erst, wenn Eon Hanse die entsprechenden Unterlagen vorgelegt habe,
Die Tochter des Eon-Konzerns hatte die Gaspreise zwischen Oktober 2005 und Januar dieses Jahres um mehr als 25 Prozent erhöht und das mit steigenden Beschaffungskosten und der Ölpreisbindung begründet. Die ausstehenden Zahlungen hatte das Unternehmen bisher nicht eingeklagt.
Nach Ansicht der Hamburger Verbraucherzentrale hatte Eon Hanse einen Prozess verhindern wollen, um die Preiskalkulationen nicht offenlegen zu müssen. Denn das würde belegen, dass die Erhöhungen ungerechtfertigt gewesen seien, argumentieren die Verbraucherschützer. Dagegen hatte eine Unternehmenssprecherin betont, die Gaspreise würden einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.